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d) die Vermögenswertklasse des Instruments
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bet | 20/49 | Sana | 09.06.2021 | Hajmi | 114,64 Kb. | | #14854 |
d) die Vermögenswertklasse des Instruments;
e) die Art des Emittenten, wobei mindestens zwischen folgenden Emittentenkategorien zu unterscheiden ist: nationale, regionale oder lokale Körperschaften, finanzielle Kapitalgesellschaften und nicht-finanzielle Kapitalgesellschaften;
f) bei strukturierten Finanzinstrumenten das operationelle Risiko und das Gegenparteirisiko, die der strukturierten Finanztransaktion innewohnen, sowie bei einem Engagement in Verbriefungen das Kreditrisiko des Emittenten, die Verbriefungsstruktur und das Kreditrisiko der Basiswerte;
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