• Verfahren zur Bewertung der Kreditqualität
  • Bewertung
  • , falls vorhanden
  • g) das Liquiditätsprofil des Instruments




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    g) das Liquiditätsprofil des Instruments.

    Zusätzlich zu den in diesem Absatz genannten Faktoren und allgemeinen Grundsätzen kann der Geldmarktfondsverwalter bei der Bewertung der Kreditqualität eines Geldmarktinstruments im Sinne von Artikel 17 Absatz 7 Warnungen und Indikatoren Rechnung tragen.

    Artikel 21


    Dokumentation

    (1) Ein Geldmarktfondsverwalter dokumentiert sein internes Bewertung_der_Kreditqualität'>Verfahren zur Bewertung der Kreditqualität und seine Bewertungen der Kreditqualität. Dokumentiert werden alle folgenden Aspekte:

    a) die Ausgestaltung und operationellen Einzelheiten seines internen Verfahrens zur Bewertung der Kreditqualität, und zwar so, dass die zuständigen Behörden die Bewertung der Kreditqualität nachvollziehen und die Angemessenheit dieser Bewertung beurteilen können;

    b) die Gründe und die Analyse, auf deren Grundlage die Bewertung der Kreditqualität vorgenommen wird und die Entscheidung des Geldmarktfondsverwalters beruht, nach welchen Kriterien und wie häufig die Bewertung der Kreditqualität überprüft wird;

    c) alle größeren Veränderungen beim internen Verfahren zur Bewertung der Kreditqualität, wobei auch die Auslöser dieser Veränderungen zu nennen sind;

    d) die Organisation des internen Verfahrens zur Bewertung der Kreditqualität und der internen Kontrollstruktur;

    e) alle vergangenen internen Bewertungen der Kreditqualität von Instrumenten, Emittenten und, falls vorhanden, anerkannten Garantiegebern;

    f) die für das Verfahren zur Bewertung der Kreditqualität zuständige(n) Person(en).





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    g) das Liquiditätsprofil des Instruments

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