Konventionelle Probenahme




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2.1 Konventionelle Probenahme

2.1.1 Anzahl der Probenahmepunkte:

Die Anzahl der Probenahmepunkte zur Entnahme der Einzelproben richtet sich nach der Gesamtkubatur der Beurteilungsmenge. Sie beträgt mindestens 4 und maximal 8.




m3 Beurteilungsmenge

< 100

≥ 100

≥ 200

≥ 400

≥ 800

Anzahl der Probenahmepunkte

4

5

6

7

8

Eine höhere Anzahl Probenahmepunkte ist zulässig.



2.1.2 Verteilung und Entnahme der Einzelproben:

Die errechnete Anzahl der Probenahmepunkte wird gleichmäßig auf die Gesamtkubatur des Beprobungskörpers aufgeteilt. Die Herstellung der Schnitte im Beprobungskörper sind dem Schüttungsquerschnitt (Walm, Kegel, Trapez, Tafel) der Beurteilungsmenge entsprechend anzupassen und im Probenahmeprotokoll zu dokumentieren.

Je Probenahmepunkt werden über die Schnittfläche verteilt mindestens 20 Liter entnommen, wobei zumindest die obersten 10 cm (Materialoberfläche) unberücksichtigt bleiben. Zur Herstellung einer Parallelprobe kann je Schnitt jeweils an der gegenüberliegenden Schnittfläche die entsprechende Probenmenge zur Gewinnung der Einzelprobe entnommen werden.



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