2.2 Probenahme mittels Bohrstockverfahren
Alternativ zu in 2.1 beschriebener Probenahme kann die Gewinnung einer repräsentativen Endprobe auch mit einem für die Kompostmatrix geeigneten Bohrstock vorgenommen werden. Durch die Länge des Bohrstocks muss die Entnahme der Einzelproben aus den für die gesamte Schüttung repräsentativen Zonen der Beurteilungsmenge (Mietenkern) möglich sein.
2.2.1 Anzahl der Entnahmestellen
Die Anzahl der Bohrungen zur Entnahme der Einzelproben richtet sich nach der Gesamtkubatur der Beurteilungsmenge. In Abhängigkeit des Volumens der Einzelprobe sind so viele Einzelproben zu nehmen, dass die Menge der Sammelprobe zumindest 30 Liter beträgt.
Die Entnahmestellen sind entsprechend der Schüttungsform und -kubatur über die gesamte Beurteilungsmenge gleichmäßig zu verteilen.
2.2.2 Bohrstockverfahren bei Schüttungen mit großen Kubaturen
Bei Schüttungen mit großen Kubaturen sind analog 2.1.1 die erforderliche Anzahl an Schnitten herzustellen und die erforderliche Anzahl an Bohrungen gemäß 2.2.1 zur Entnahme der Einzelproben gleichmäßig über sämtliche Schnittflächen zu verteilen.
Zur Herstellung einer Parallelprobe wird die Probenahme nach 2.2.1 bzw. 2.2.2 wiederholt.
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