• Rückgabesperren, die die Menge der Anteile, die an einem Arbeitstag zurückgegeben werden können, für einen Zeitraum von bis zu 15 Arbeitstagen auf 10 % der Anteile am Geldmarktfonds beschränken;
  • Aussetzung von Rückgaben für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen. c)
  • Geldmarktfonds
  • Anleger in einen Geldmarktfonds erhalten mindestens wöchentlich folgende Informationen
  • Liquiditätsgebühren und Rückgabesperren für CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel, Publikums-CNAV-Geldmarktfonds und LVNAV-Geldmarktfonds




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    Liquiditätsgebühren und Rückgabesperren für CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel, Publikums-CNAV-Geldmarktfonds und LVNAV-Geldmarktfonds

    (1) Der Verwalter eines CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel, eines Publikums-CNAV-Geldmarktfonds oder eines LVNAV-Geldmarktfonds schafft ein vorsichtiges, rigoroses, systematisches und durchgängiges internes Bewertungsverfahren, um die für den Geldmarktfonds geltenden wöchentlichen Liquiditätsschwellen zu ermitteln, setzt dieses Verfahren um und wendet es konsequent an. Bei der Verwaltung der wöchentlichen Liquiditätsschwellen gelten die folgenden Verfahren:

    a) Wenn der Anteil wöchentlich fälliger Vermögenswerte an den gesamten Vermögenswerten des Geldmarktfonds unter 30 % fällt, müssen der Verwalter und das Leitungsorgan des Geldmarktfonds folgende Verfahren befolgen:

    i) Der Verwalter setzt das Leitungsorgan des Geldmarktfonds unverzüglich davon in Kenntnis. Das Leitungsorgan des Geldmarktfonds nimmt eine dokumentierte Bewertung der Situation vor, um unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger des Geldmarktfonds geeignete Maßnahmen zu ermitteln, und fasst einen Beschluss darüber, ob eine oder mehrere der nachfolgend genannten Maßnahmen zur Anwendung kommen:

    Liquiditätsgebühren für Rückgaben, die die dem Geldmarktfonds entstandenen Kosten für die Erzielung der Liquidität angemessen widerspiegeln und sicherstellen, dass im Fonds verbleibende Anleger nicht in unfairer Weise benachteiligt werden, wenn andere Anleger ihre Anteile in dem Zeitraum zurückgeben;

    Geldmarktfonds_beschränken;'>Rückgabesperren, die die Menge der Anteile, die an einem Arbeitstag zurückgegeben werden können, für einen Zeitraum von bis zu 15 Arbeitstagen auf 10 % der Anteile am Geldmarktfonds beschränken;

    Aussetzung von Rückgaben für einen Zeitraum von bis zu 15 Arbeitstagen oder

    keine sofortigen Maßnahmen.

    b) Wenn der Anteil wöchentlich fälliger Vermögenswerte an den gesamten Vermögenswerten des Geldmarktfonds unter 10 % fällt, müssen der Verwalter und das Leitungsorgan des Geldmarktfonds folgende Verfahren befolgen:

    i) Der Verwalter setzt das Leitungsorgan des Geldmarktfonds unverzüglich davon in Kenntnis. Das Leitungsorgan des Geldmarktfonds nimmt eine dokumentierte Bewertung der Situation vor, um unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger des Geldmarktfonds geeignete Maßnahmen zu ermitteln, und fasst einen Beschluss darüber, ob eine oder mehrere der nachfolgend genannten Maßnahmen zur Anwendung kommen:

    Liquiditätsgebühren für Rückgaben, die die dem Geldmarktfonds entstandenen Kosten für die Erzielung der Liquidität angemessen widerspiegeln und sicherstellen, dass im Fonds verbleibende Anleger nicht in unfairer Weise benachteiligt werden, wenn andere Anleger ihre Anteile in dem Zeitraum zurückgeben;

    Aussetzung von Rückgaben für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen.

    c) Nachdem das Leitungsorgan des Geldmarktfonds sein Vorgehen gemäß den oben genannten Buchstaben a und b festgelegt hat, teilt es der für den Geldmarktfonds zuständigen Behörde die Einzelheiten seiner Entscheidung umgehend mit.

    Kapitel VI


    Externe Unterstützung

    Artikel 35
    Externe Unterstützung

    (1) Ein Geldmarktfonds darf keine externe Unterstützung ▌erhalten.

    (3) Unter externer Unterstützung wird eine direkte oder indirekte Unterstützung durch einen Dritten, einschließlich des Sponsors des Geldmarktfonds, verstanden, die dazu bestimmt ist oder im Ergebnis bewirken würde, dass die Liquidität des Geldmarktfonds garantiert oder der Nettoinventarwert pro Anteil des Geldmarktfonds stabilisiert wird.



    Externe Unterstützung umfasst unter anderem Folgendes:

    a) Bareinschüsse von Dritten;

    b) Erwerb von Vermögenswerten des Geldmarktfonds durch einen Dritten zu einem aufgeblähten Preis;

    c) Erwerb von Anteilen des Geldmarktfonds durch einen Dritten, um dem Fonds Liquidität zuzuführen;

    d) Übernahme einer expliziten oder impliziten Garantie, Gewährleistung oder Unterstützungserklärung gleich welcher Art durch einen Dritten zugunsten des Geldmarktfonds;

    e) eine Handlung Dritter, die direkt oder indirekt darauf abzielt, das Liquiditätsprofil und den Nettoinventarwert pro Anteil des Geldmarktfonds zu erhalten.

    Kapitel VII


    Transparenzanforderungen

    Artikel 37
    Transparenz

    (1) Anleger in einen Geldmarktfonds erhalten mindestens wöchentlich folgende Informationen:



    a) das Liquiditätsprofil des Geldmarktfonds, einschließlich des kumulativen Prozentsatzes der Anlagen mit einer Laufzeit von einem Tag oder einer Woche und Angaben dazu, wie diese Liquidität erreicht wird;



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