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b) das Kreditprofil und die Zusammensetzung des Portfolios
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bet | 24/27 | Sana | 09.06.2021 | Hajmi | 193.5 Kb. | | #14861 |
b) das Kreditprofil und die Zusammensetzung des Portfolios;
c) die WAM und die WAL des Geldmarktfonds;
d) die kumulative Konzentration der fünf größten Anleger des Geldmarktfonds.
(2) CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel, Publikums-CNAV-Geldmarktfonds und LVNAV-Geldmarktfonds müssen nicht nur den Anforderungen nach Absatz 1 genügen, sondern ihren Anlegern auch folgende Informationen zur Verfügung stellen:
a) den Gesamtwert der Vermögenswerte;
b) die WAM und die WAL;
c) die Fristigkeitsgliederung;
d) den Anteil der Vermögenswerte im Portfolio, die innerhalb eines Tages fällig werden;
e) den Anteil der Vermögenswerte im Portfolio, die innerhalb einer Woche fällig werden;
f) den Nettoertrag;
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