Text aus: Des Bischofs Theodoret von Cyrus Kirchengeschichte / aus dem Griechischen übers und mit Einl und Anmerkungen versehen von Andreas Seider.




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Das auf der Synode veröffentlichte Glaubensbekenntnis.
„Wir glauben an einen Gott, den allmächtigen Vater, Schöpfer aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge; und an einen Herrn Jesus Christus, den Sohn Gottes2, gezeugt aus dem Vater als der Eingeborene, das heißt aus dem Wesen des Vaters, Gott von Gott, Licht vom Lichte, wahrer Gott vom wahren Gotte , gezeugt, nicht geschaffen, gleich wesentlich dem Vater, durch den alles wurde, sowohl was im Himmel als auch was auf Erden ist; der um uns Menschen und unseres Heiles willen herabgekommen und Fleisch und Mensch geworden ist, gelitten hat und auferstanden ist am dritten Tage, der aufgefahren ist zu den Himmeln und wiederkommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten; und an den Heiligen Geist. Diejenigen aber, welche sagen: „Es gab eine Zeit, da er nicht war“, und: „Bevor er gezeugt wurde, war er nicht“, und daß er „aus nicht Seiendem geworden“, oder die sagen, daß er, der Sohn Gottes, aus einer andern Substanz oder Wesenheit, oder daß er veränderlich oder dem Wechsel unterworfen sei: diese alle belegt die heilige, katholische und apostolische Kirche mit dem Banne.“
Wir wollen hier auch nicht übergehen, daß die Bischöfe, nachdem sie vorstehendes Schriftstück verlesen hatten, nicht unerörtert ließen, in welchem Sinne die Ausdrücke „aus dem Wesen des Vaters“ und „dem Vater wesensgleich“ von ihnen gebraucht wurden. Es wurden nämlich durch dieselben Fragen und Antworten veranlaßt und der Sinn dieser Worte sorgfältig erwogen. Endlich wurde einstimmig von ihnen anerkannt, daß die Bezeichnung „aus dem Wesen“ besagen wolle, daß der Sohn das Sein aus dem Vater habe, nicht aber, daß er gewissermaßen ein Teil des Vaters sei. Dieser Auffassung glaubten auch wir mit Fug und Recht beistimmen zu sollen, da ja die rechtgläubige Lehre bekennt, daß der Sohn aus dem Vater sei, nicht aber daß er ein Teil seines Wesens sei. Deshalb traten auch wir dieser Auffassung bei und wiesen auch den Ausdruck (aus dem Wesen des Vaters) nicht zurück, indem wir dabei den Zweck vor Augen hatten, einerseits dem Frieden zu dienen und andererseits doch von der richtigen Auffassung nicht abzuweichen.
Ebenso haben wir auch die Formel „gezeugt und nicht gemacht“ angenommen, da sie erklärten, der Ausdruck „gemacht“ sei die allgemeine Bezeichnung für die übrigen, durch den Sohn geschaffenen Wesen, mit denen doch der Sohn keine Ähnlichkeit habe. Daher sei er auch kein Geschöpf ähnlich den durch ihn gewordenen Dingen, sondern er besitze eine vollkommenere Wesenheit als jegliches Geschöpf, eine Wesenheit, die nach der Lehre der Heiligen Schrift aus dem Vater gezeugt sei, jedoch so, daß die Art und Weise der Zeugung für jede geschaffene Natur unaussprechlich und unerforschlich sei.
Desgleichen stellte die Untersuchung auch den Sinn des Ausdruckes fest, daß der Sohn dem Vater gleichwesentlich sei: daß er dieses sei nicht nach Art der Körper noch auch ähnlich wie bei den sterblichen Wesen, nämlich nicht durch eine Teilung des Wesens, nicht durch eine Abtrennung, auch nicht durch irgendein Erleiden1 oder eine Wandlung oder Veränderung der Macht des Vaters; denn all diesem sei die ungezeugte Natur des Vaters fremd; vielmehr besage der Ausdruck „gleichwesentlich dem Vater“, daß der Sohn Gottes keinerlei Ähnlichkeit mit den gewordenen Geschöpfen an sich trage, sondern allein dem Vater, seinem Erzeuger, in jeglicher Beziehung ähnlich sei, und daß er nicht aus irgendeiner anderen Substanz und Wesenheit, sondern aus dem Vater sei. Nachdem so auch dieser Ausdruck in der genannten Weise erklärt worden war, hielten wir es für angemessen, demselben beizupflichten, zumal da wir erfuhren, daß schon von den Alten einige gelehrte und angesehene Bischöfe und Schriftsteller in ihrer Lehre von der Gottheit des Vaters und des Sohnes sich übereinstimmend der Bezeichnung, „gleichwesentlich“ bedient haben2.
Soviel möge gesagt sein in Betreff des Glaubensbekenntnisses, dem wir alle zustimmten, nicht ohne vorgängige Untersuchung, sondern auf Grund der abgegebenen Begriffserläuterungen, welche in Gegenwart des gottgeliebtesten Kaisers selbst geprüft und aus den angeführten Gründen allgemein angenommen wurden.
Auch den Anathematismus, der von ihnen dem Glaubensbekenntnis angefügt wurde, glaubten wir annehmen zu sollen, weil er ein Schutzmittel ist gegen den Gebrauch von Ausdrücken, die nicht schriftgemäß sind, durch welche Ausdrücke beinahe die ganze Unruhe und Verwirrung in der Kirche entstanden ist. Da nämlich keine von Gott inspirierte Schrift sich der Ausdrücke „aus dem Nichts“ und „es gab eine Zeit, wo er nicht war“ und der übrigen Bezeichnungen bedient, so schien es nicht vernünftig zu sein, Derartiges zu sagen und zu lehren. Darum schlossen wir uns auch dieser Verurteilung an, weil sie uns zweckmäßig erschien, zumal wir auch früher nicht gewohnt waren, uns gleich jenen (den Arianern) dieser Ausdrücke zu bedienen.
Ferner wurde auch die Anathematisierung der Formel: „Bevor er gezeugt wurde, war er nicht“, für nicht unstatthaft gehalten, da alle darin übereinstimmen, daß er (der Logos) der Sohn Gottes ist auch vor seiner Geburt dem Fleische nach. Außerdem hat unser gottgeliebtester Kaiser bereits den Beweis erbracht, daß er auch seiner göttlichen Zeugung nach vor allen Zeiten sei, da er schon vor seiner wirklichen Erzeugung der Potenz nach auf ungezeugte Weise im Vater existierte, weil ja der Vater immer Vater ist, wie er auch immer König und Erlöser und der Potenz nach alles ist und sich immer auf die gleiche und eben dieselbe Art und Weise verhält (d. h. unveränderlich ist)1.

Diesen Bericht fühlten wir uns gedrängt, Euch, Geliebte, zu senden und Euch das Ergebnis unserer Untersuchung und den Grund unserer Zustimmung offen darzulegen, damit Ihr sehet, wie wir mit vollem Recht zuerst und bis zur letzten Stunde standhaft blieben, so lange, als uns die abweichenden Ausdrücke anstößig vorkamen, wie wir aber später frei von aller Streitsucht die nicht mehr anstößigen Ausdrücke annahmen, sobald sie uns nach verständiger Prüfung des Sinnes der Worte als offenbar gleichbedeutend erschienen mit dem Bekenntnisse, das wir selbst in unserem vorher eingereichten Entwurf einer Glaubensformel niedergelegt hatten.“




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